Papierbücher können weiterverkauft werden, E-Books nicht: dagegen möchte Justizminister Thomas Kutschaty vorgehen. Ich habe diese Initiative der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zum Anlass genommen habe, mich in einem längeren Post mit der Frage nach dem Dateneigentum bei eBooks auseinanderzusetzen. Für das Blog Edel & Electric habe ich noch einmal die wichtigsten Aspekte der Debatte aufgegriffen und über das Dateneigentum, Nutzungsrechte und ein Lösungsmodell gesprochen.

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Durch die Initiative der Landesregierung von NRW ist jetzt eine alte Debatte wieder aufgeflammt. Es geht um die Frage, ob an eBooks ähnlich wie an Printmedien Eigentumsrechte erworben werden können/sollten. Wie stehen Sie als Verleger und Unternehmer zu dieser Frage? Und, würde Ihre Einschätzung als Privatperson anders ausfallen?

Nun, ich möchte dieser Frage zunächst ausweichen und etwas ausholen. Denn in der Diskussion um das “Dateneigentum” geht es eigentlich um eine ganz grundlegende Frage: Wie kann es gelingen kann, einen literarischen Diskurs ins digitale Zeitalter zu tragen? Die digitale Transformation der Verlagsbranche kann nur erfolgreich gelingen im Einklang mit der Lebenswirklichkeit und Erwartungshaltung einer zunehmend digitalen und digitalisierten Leserschaft. Insofern sollten sich die Ansichten der Verlage nicht wesentlich von den Ansichten von Privatpersonen unterscheiden.

Digitales Publizieren kann man nicht isoliert und unabhängig von einer allgemeinen digitalen Entwicklung in allen Massenmedien betrachten. Und nur weil es ein bestehendes, bekanntes und etabliertes Geschäftsmodell mit gedruckten Büchern gibt, sollte man nicht den Fehler machen und denken, ausgerechnet hier müsste sich nichts ändern.

Das Geschäft mit gedruckten Büchern unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von dem Geschäft mit digitalen Files. Eine digitale Reproduktion des bestehenden Modells kann nicht funktionieren. Das betrifft sowohl die Herstellung als auch die Distribution und Rezeption. Und es betrifft die Einstellung zu dem, was in der Regel unter ‘Urheberrecht’ oder ‘geistigem Eigentum’ verstanden wird.

Die Begriffe “Urheberrecht” oder “geistiges Eigentum” sind nicht universell und a-historisch gültig, sondern sie entstanden historisch in einer Epoche, die von massiven technologischen und diskursiven Veränderungen geprägt war. Mit der Industrialisierung des Buchdrucks im 18. Jahrhundert und dem Vorläufer dessen, was man heute unter Piraterie versteht, dem Nachdruck von Büchern, stellte man sich zu dieser Zeit die Frage, welches Recht ein Autor an seinem Text noch besitzen kann, wenn er einmal gedruckt wurde, wie sich quasi der Geist des Autors und Urhebers in den maschinell reproduzierten Exemplaren wiederspiegeln kann. In dem politischen und juristischen Bedürfnis nach Regulierung war dieser vornehmlich von Juristen (und Autoren, die in der Regel juristisch ausgebildet waren) geführte Diskurs die Geburtsstunde des modernen Urheberrechts. Im Prinzip ging es um die Definition dessen, was man noch heute die “Schöpfungshöhe” nennt, um die Form der Komposition, die so einzigartig war, wie sein Urheber. Mit dem materiellen Exemplar kann der Käufer eines Buches also tun und lassen, was er möchte, das geistige Eigentum wird ihm niemals übertragen und verbleibt beim Urheber. Diese Konstruktion mit der (ihr) eigen(artig)en Trennung und gleichzeitigen Verbindung von Urheber und Werk diskursiv zu etablieren, das dauerte viele Generationen.

Im Digitalen wird die Frage nach Urheber und Werk, Exemplar und Eigentum allerdings prinzipiell anders beantwortet. Ein Besitzrecht an einem digitalen File wird einer Leser*in heute niemals übertragen, was vermutlich auch daran liegt, dass eine immaterielle Datei ohne Qualitätsverlust prinzipiell unendlich oft vervielfältigt werden kann. Es macht keinen Sinn, von einem Exemplar zu sprechen, wenn man eine Kopie (ohne den Aufwand der Reproduktion und Qualitätseinbußen) meint.

Der “Kauf” eines eBooks ist demnach in juristischer Hinsicht eine Lizenz, ein Nutzungsrecht, ein Recht zur Nutzung eines Inhalts. Die besondere Eigenschaft einer Lizenz ist aber, dass das Nutzungsrecht zeitlich und räumlich befristet sein kann. In der Kette der Übertragungen von Rechten (im Englischen nennt sich das chain of title), die von der Autor*in bis zur Leser*in verläuft wird ein ziemlich umfangreich definiertes Nutzungsrecht bei jedem Glied der Kette laufend überprüft und aktualisiert. Eine Leser*in darf also in jedem Moment nur das mit einem eBook tun, was ihr der Shop gestattet hat, ein Shop nur das tun, was ein Verlag gestattet hat, ein Verlag nur das tun, was eine Autor*in gestattet hat.

Ich würde behaupten, dass man in den letzten 30 Jahren durch den öffentlichen Diskurs im Zusammenhang mit digitalen Medienprodukten sehr intensiv und erfolgreich daran gearbeitet hat, dass dieses Prinzip der Lizenz im Wesentlichen verstanden wird, sei es auch nur intuitiv, weniger durch die bewusste Kenntnisnahme der AGB eines Shops oder Services oder der Regelungen des Lizenzvertrags.

Das Prinzip der Lizenz ist mittlerweile gelernt, und es betrifft audio-visuelle Medien insgesamt, man denke nur an Spotify, Netflix oder digitalen Bildagenturen – oder das Internet. Man hat sich daran gewöhnt, auf eine Bibliothek, einen gleichsam unendlichen Kosmos von Inhalten nur unter bestimmten Bedingungen und Einschränkungen zugreifen zu können ohne einen Besitzanspruch anzumelden oder sich die Inhalte einfach anzueignen. – Insofern ist es nur eine Frage der Zeit und des richtigen Geschäftsmodells, bis sich Subscription-Modelle auch in der Verlagsbranche erfolgreich durchsetzen werden, keine Frage des Ob.

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Wo sehen Sie durch diese Initiative Gefahren für den digitalen Markt?

Wenn ich den Vorschlag des Justizministeriums NRW richtig verstanden habe, dann geht es darum, eine gelernte digitale Praxis wieder zu vergessen, mindestens aber zu hinterfragen. Das Problem besteht nun darin, dass das eBook in ein physisches geprägtes Modell gezwängt werden soll ohne dabei der unterschiedlichen Medialität gerecht zu werden. Konsumentenrechte sollen bei eBooks im gleichen Maße wie bei gedruckten Büchern zum Ausdruck kommen. Das Geschäftsmodell bei eBooks soll analog zu dem von gedruckten Büchern funktionieren.

Man versucht gleichsam aus einer Kopie wieder ein Exemplar zu machen, und das könnte – wenn überhaupt – nur nur mit absurdem technischen Aufwand und einer juristischen Konstruktion funktionieren, die das Rad der digitalen Entwicklung wieder zurück drehen möchte.

Ich habe in meinem Blogpost eine Reihe von Fragen gestellt, die ich hier nicht wiederholen möchte. Ich möchte aber zwei Blickwinkel ergänzen, einmal aus der Sicht der Unternehmen, einmal aus der Sicht der Leser*innen:

Wie sollte ein Ebook verkauft werden durch einen Ebook-Shop oder eine Buchhandlung? Im Prinzip müsste es eine zentrale oder dezentrale Verwaltung von Eigentumsrechten geben, die bei jedem Kauf oder Wiederverkauf, bei jeder Schenkung oder bei jedem Verleih eine Verbindung zwischen einem einzelnen Exemplar und einer einzelnen Person herstellt oder aktualisiert. Millionen von Transaktionen müssten registriert werden, und dies beträfe nicht nur die initialen Käufe, die von den Shops gemeldet werden müssten, sondern auch alle Folgetransaktionen aller Inhalte über einen nicht abzusehenden Zeitraum, in dem die an der Transaktion teilhabenden Personen eine Änderung des Eigentumsrechts melden müssten. Was für eine von der Realität und digitalen Praxis entrückte Vorstellung!

Könnte man sich zudem vorstellen, dass Autor*innen und Verlage an den kommerziellen Folgetransaktionen mit verdienen? Dann müsste der Verwaltung von Eigentumsrechten noch eine Abrechnungsmaschinerie hinzugefügt werden, die in der Lage wäre, unzählige Rechteinhaber für unzählige Transaktionen individuell zu honorieren.

Wahrscheinlicher wäre hingegen, dass Autor*innen und Verlage die Möglichkeit einer potenziell unendlichen Anzahl von Folgetransaktionen in den initialen Verkaufspreis einpreisen, wodurch sich der Preis des eBooks natürlich erhöhen würde. Mindestens müsste ein Teil von möglicherweise geringer ausfallenden Backlist-Verkäufen (Print- und Ebook) einkalkuliert werden. Man kann sich ausmalen, was passieren würde, wenn ein gedrucktes Buch 20 EUR kostete, ein eBook hingegen 30,00 EUR, um die Vielzahl nachgelagerter Transaktionen in die Kalkulation mit einzubeziehen.

Für Leser*innen bedeutete ein Dateneigentum einen nicht zu rechtfertigenden formellen Aufwand, ihre digitale Bibliothek zu registrieren oder einzelne Titel ab- bzw. umzumelden. Es bedeutete zudem die Wiedereinführung von technischen Digital-Rights-Management-Systemen, oder sollte man besser sagen, von technischen Digital-Ownership-Management-Systemen und aller technischen und praktischen Probleme, die unvermeidlich damit verbunden wären – und die durch nichts gerechtfertigt wären, ausser durch eine verquere und reaktionäre (branchen)politische Einfallslosigkeit.

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Hat die Tatsache, dass die Forderung nach dem Erwerb von Eigentum an digitalen Files, immer wieder gestellt wird, etwas damit zu tun, dass die breite Öffentlichkeit Ebooks gegenüber immer noch skeptisch gegenüber steht und die Vergleichbarkeit mit Printmedien deshalb besonders wichtig ist?

Ja, unbedingt. Das physische Objekt eines Buches besitzt eine ganz eigene Anziehungskraft und Aura. Seine Materialität verleiht dem gedruckten Buch und seinem Inhalt gleichermaßen eine ganz besondere Autorität und Bedeutung. Daran wird sich nicht schnell etwas ändern, das wissen wir mittlerweile. Seit vielen Jahren versucht man erfolglos, digital daran zu partizipieren.

Das bedeutet aber nicht, dass man versuchen sollte, dem eBook die gleiche Bedeutung zuzumessen, wie dem gedruckten Buch, dadurch dass man ihre unterschiedliche Medialität ignoriert.

Das digitale Konsumverhalten ändert sich – langsam aber sicher. Und vermutlich bewegt es sich weg von einem Besitzanspruch, den man mit physischen Objekten verbunden hat. Andere Aspekte gewinnen digital an Bedeutung: Mobiles Lesen, Echtzeit-Kommunikation, universelle Verfügbarkeit, um nur einige wenige zu nennen. Und diese Aspekte werden auch die Verlagsbranche und den literarischen Diskurs wesentlich und fundamental transformieren.

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Können Sie grob skizzieren, welche Lösung Sie in dieser Frage favorisieren?

Die Diskussion über das Dateneigentum wird insbesondere im Zusammenhang mit Konsumentenrechten geführt. Man sollte sich nicht scheuen, die negativen Aspekte des eBook-Marktes zu benennen und zu kritisieren: Der Kauf von eBooks ist zu kompliziert, man kann die erworbenen Dateien eben nicht wieder verkaufen, verleihen oder verschenken. Auf diesen Missstand sollte man aber nicht mit der Einführung eines unmöglichen Fantasiekonstrukts reagieren.

Man sollte vielmehr davon ausgehen, dass Privatkopien von eBooks angefertigt werden können und dürfen. Eine Lizenz schließt die Möglichkeit zur Privatkopie ja nicht prinzipiell aus, zu welchem Zweck auch immer: Sei es, dass man ein erworbenes Ebook als Sicherungskopie speichert, innerhalb eines Netzwerkes, mit der Familie oder mit Freunden teilt, oder es verschenkt oder verleiht, eingedenk der Wahrscheinlichkeit, dass das initial erworbene Exemplar nicht vollständig gelöscht wird. Man sollte dieser Möglichkeit affirmativ begegnen. Und ich spreche hier nicht von einer massenhaften und kriminellen Proliferation, sondern von dem, was man in der Regel als ‚casual sharing‘ bezeichnet.

Es gibt bereits eine Institution, die Autor*innen und Verlage (bislang) für die Nutzung von Inhalten anteilig vergütet hat, für die ein Verlag aus der Sache heraus nicht unmittelbar bezahlt wurde: Die VG Wort. Ich vertrete seit einigen Jahren die Auffassung, dass die Einräumung der Möglichkeit zur Privatkopie bei Ebooks über Verwertungsgesellschaften finanziert werden sollte. Dazu konnte sich die VG Wort (bei Publikumstiteln) bislang leider nicht durchringen, und es ist fraglich, ob das in absehbarer Zeit geschehen kann. Denn dazu bedarf es einer tiefgreifenden Neuausrichung der Verwertungsgesellschaften und eines politischen Willens zur Gestaltung des digitalen Marktes, den ich leider nicht entdecken kann.

Das Modell möchte ich zum Schluss einmal schematisch skizzieren, auch wenn mir bewusst ist, dass zur Umsetzung ein Wille und eine große Portion Fleißarbeit erforderlich wären: eBooks würden als Lizenz ohne Kopierschutz verkauft, wie gehabt. Autor*innen und Verlage verdienten an der initialen Transaktion und erhielten in Abhängigkeit von der Anzahl der Transaktionen, Umfang des Werkes und Verkaufspreis bzw. Erlös je Titel einen bestimmten Betrag durch die Verwertungsgesellschaft vergütet. Für Leser*innen hätte das gleich mehrere Vorteile: Kein DRM würde Vertrieb, Erwerb und Lektüre erschweren, die Files könnten verliehen oder verschenkt werden und die Preise würden sich in einem für digitale Produkte angemessenen Rahmen bewegen.

Voraussetzung für dieses Szenario wäre allerdings ein Konzept für ein Verfahren zur umfassenden Handhabung von Ebooks durch die Verwertungsgesellschaften und eine entsprechende finanzielle Ausstattung der Verwertungsgesellschaften durch neue Erlösquellen, z.B. Abgaben auf Internetanschlüsse oder eine Kulturflatrate. In diese Richtung müsste eine kreative und informierte politische Diskussion angestoßen werden, die einem solchen Modell aufgeschlossen gegenüber steht, statt Vorschläge in die Diskussion einzubringen, die aus vielen genannten Gründen nicht praktikabel und realisierbar sind und den Markt insgesamt weiter verunsichern. Hier könnte das Justizministerium vorweggehen, einen konstruktiven Beitrag leisten und einen gangbaren Weg für die Zukkunft des digitalen Publizierens aufzeigen.

(Zuerst publiziert am 13. Januar 2016 auf Edel & Electric)